Bitte senden Sie Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: votingrights.pharma@schott.com.
Bitte verwenden Sie die beiden elektronischen Dateien (PDF- und XML-Format), die Sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsmitteilung in beiden Dateiformaten versendet werden muss. Die Übermittlung der elektronischen Stimmrechtsmitteilung nur als „lesbare“ Version (PDF-Datei) oder nur als XML-Datei ist rechtlich nicht ausreichend.
(Hinweis: Benachrichtigungen werden manchmal nur in englischer Sprache übermittelt.)
Gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz haben Inhaber stimmberechtigter Wertpapiere einer börsennotierten deutschen Gesellschaft die Gesellschaft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu benachrichtigen, wenn die Höhe ihrer Beteiligung bestimmte Schwellenwerte erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Diese Schwellenwerte sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75 Prozent der im Umlauf befindlichen Stimmrechte des Unternehmens.
Einen stets genauen Überblick über die Bekanntmachungen erhalten Sie im Folgenden: