Zur Einhaltung von Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) haben Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie andere Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, und alle Personen, die mit den vorgenannten Personen in enger Beziehung stehen, dem Unternehmen jede Transaktion mit Anteilen der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA und weiteren verbundenen Finanzinstrumenten, die auf eigene Rechnung betrieben werden, mitzuteilen, wenn das Transaktionsvolumen innerhalb eines Jahres einen Gesamtbetrag von 20.000 EUR erreicht.
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